Das Formular für die Reisekostenabrechnung kann nun vom Vorstand im Diskussionsforum heruntergeladen werden
Das neue Rundschreiben ist online!
Der BNFN ist der einzige Berufsverband, der sich ausschließlich für die Interessen der Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt des fachärztlichen Versorgungsbereiches einsetzt.
Gerade in den heutigen turbulenten Zeiten im Gesundheitswesen, in denen es um unsere Existenz geht, brauchen wir Facharztinternisten ohne Schwerpunkt des fachärztlichen Versorgungsbereiches eine starke Lobby.
- Die Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt des fachärztlichen Versorgungsbereiches sind der wichtigste Teil der wohnortnahen und flächendeckenden fachinternistischen Versorgung.
- Sie stellen ein Bindeglied zwischen den Hausarztinternisten auf der einen und den Schwerpunktinternisten auf der anderen Seite dar.
- Ihre Honorierung muss deutlich verbessert werden und den Bezügen der Internisten mit Schwerpunkt entsprechen.
- Ein mittleres Honorar von mindestens 80 Euro pro Patient ist das Ziel.
- Die Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt des fachärztlichen Versorgungsbereiches treten für die Einzelabrechnung ein.
- Die in der GO Nr. 13250 zusammengefassten Leistungen müssen einzeln abgerechnet werden können und zusätzlich honoriert werden.
In einzelnen Regionen konnten wir bereits erfreuliche Resultate erzielen, welche den Kollegen zum Teil deutliche Mehreinnahmen bescheren.
Wir arbeiten daran, dies auf Bundesebene durchzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im letzten Rundschreiben hatte ich die von Herrn Lüdemann zusammengetragene
Aufstellung über die Bedeutung unserer Fachgruppe veröffentlicht. Die Thesen sind
an die KVen verschickt und bei allen Beteiligten nach unseren Informationen positiv aufgenommen worden.
In einem persönlichen Gespräch konnten darüber hinaus Herr Bode, begleitet von dem Vorstandsmitglied des BNFN, Herrn Buck, den Herren Barjenbruch (KVN) und Dr. Köhler(KBV) sowie dem Spitzenverband der Krankenkassen in Berlin unsere Fachgruppe näherbringen.
So ist die Forderung, dass freiwerdend Praxen der FIOSP nur von Schwerpunktinternisten übernommen werden dürfen, praktisch vom Tisch.
Hinsichtlich der Bedarfsplanung konnte sich unsere Vorstellung, alle Untergruppierungen der Internisten mit eigenen Richtzahlen auszustatten, nicht durchsetzen. Es hätte sich sonst rechnerisch ein Fehl von 2000 Internisten ergeben. Die Facharztinternisten sind demnach in einer Gruppe mit einer Verhältniszahl zusammengefasst.
Es soll aber das Prinzip gelten, dass freiwerdende Praxen mit fachgleichen Kollegen besetzt werden, wenn nicht wichtige Gründe, wie eklatante Über- oder Unterversorgung, dem entgegen stehen.
Ein weiteres Thema, das den Vorstand beschäftigt, ist die Weiterbildungsordnung (WBO). Wir treten dafür ein, dass die Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt mit schwerpunktübergreifender Tätigkeit auch künftig eine optimale Weiterbildung erhalten, die ihrer wichtigen Aufgabe gerecht wird.
Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt des fachärztlichen Versorgungsbereiches in mindestens zwei Schwerpunktbereichen tätig sind. Eine häufige Kombination sind gastroenterologische (Koloskopie, Gastroskopie), neben kardiologische (Echo) und häufig auch angiologischen Leistungen(Duplexsonographie der Gefäße)) in einer Praxis. Aber auch die Kombination Kardiologie und Angiologie wird häufig angeboten.
Die Bezeichnung Fachärzte für Innere Medizin mit schwerpunktübergreifender Tätigkeit beschreibt deswegen das Aufgabengebiet besser und wird künftig von uns häufiger benutzt werden. Ihre Meinung dazu würde mich sehr interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Jürgen König
Aktualisiert (Mittwoch, den 09. Mai 2012 um 16:28 Uhr)




